ABGB § 1295 Abs 1
HStVÜ: Art 1
Der Dienstgeber des Geschädigten, auf den der Verdienstentgangsschaden aufgrund seiner Entgeltfortzahlungspflicht überwälzt wurde, kann vom Schädiger im Weg der Drittschadensliquidation Schadenersatz erlangen. Ob die Pflicht zur Lohnfortzahlung auf gesetzlicher oder lediglich vertraglicher Grundlage beruht, macht keinen Unterschied.