vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuwertversicherung - Wiederherstellungsklausel

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/80RdW 2013, 80 Heft 2 v. 19.2.2013

VersVG § 97

Die Frage, wann bei einer Neuwertversicherung die Verwendung der Entschädigungszahlung zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung "gesichert" ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und entscheidet sich nach Treu und Glauben. Eine 100%ige Sicherheit kann nicht verlangt werden, sondern es muss ausreichen, wenn angesichts der getroffenen Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte