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Rechtsschutzversicherung - Mangelfolge- oder Begleitschäden

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/79RdW 2013, 79 Heft 2 v. 19.2.2013

Klarstellung der Rechtslage

ARB 2005: Art 23

Die positive Deckungsbeschreibung des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes in Art 23.2.1.2. ARB 2005 ("Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen ...") umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung und Erfüllungssurrogate aus schuldrechtlichen Verträgen. Die Zusatzdeckung im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz betrifft die Geltendmachung und Abwehr wegen "reiner" Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflich-

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