Werden Grundstücke in einem Insolvenzverfahren veräußert, stellt sich die Frage, wie die neue Immobilienertragsteuer nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG und die Grunderwerbsteuer zu erklären und abzuführen sind.
Werden Grundstücke in einem Insolvenzverfahren veräußert, stellt sich die Frage, wie die neue Immobilienertragsteuer nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG und die Grunderwerbsteuer zu erklären und abzuführen sind.