Nach dem StabG 2012 sind private Grundstücksveräußerungen seit dem 1. 4. 2012 generell - und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist - steuerpflichtig; wie bei der Kapitalbesteuerung beträgt der Steuersatz 25 %. Die neue Grundstücksbesteuerung erstreckt sich auch auf den betrieblichen Bereich, ließ dabei allerdings einige Fragestellungen offen, die nunmehr das AbgÄG 2012 beantwortet.