Mit der AÜG-Nov BGBl I 2012/98 wurde ein Sozial- und Weiterbildungsfonds, aus dessen Mitteln überlassene Arbeitnehmer gefördert werden sollen, geschaffen. Die Bestimmungen sind nicht ganz einfach und über mehrere Rechtsquellen verstreut. Die Ursache dafür wird erkennbar, wenn man die Entstehungsgeschichte der Regelung kennt.