Im Beitrag stellt der Autor die wichtigsten praktisch wie rechtlich interessanten Neuerungen der AÜG-Novelle,1 die im Wesentlichen seit 1. 1. 2013 in Kraft ist, im jeweiligen Sachkontext kurz dar, spricht dabei alle wesentlichen Auslegungsfragen an und schlägt dafür auch fundierte Lösungen vor. Aus Umfangsgründen wurde der Beitrag geteilt: