vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kreditschuld der KG und Wertpapierdepot der Komplementärin

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/21RdW 2013, 22 Heft 1 v. 24.1.2013

IO § 19 Abs 2

UGB §§ 128, 161

1. Der Anspruch eines Anlegers auf Herausgabe seiner Wertpapiere gegenüber der Depotbank kann nicht als bedingter Anspruch auf Geldleistung iSv § 19 Abs 2 IO beurteilt werden. Hat eine GmbH & Co KG bei einer Bank für sich einen Kredit aufgenommen und die Komplementärin (GmbH) bei dieser Bank ein Wertpapierdepot, kann die Bank daher - trotz der gesetzlich geregelten Haftung der GmbH als Komplementärin (§ 128 iVm § 161 Abs 2 UGB) - schon wegen der fehlenden Gleichartigkeit der Forderungen nicht zwischen ihrer Kreditforderung und dem Anspruch der GmbH auf Herausgabe der Wertpapiere bzw des Verwertungserlöses aufrechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte