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Explodierende Mineralwasserflasche - Haftung des Abfüllers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/22RdW 2013, 23 Heft 1 v. 24.1.2013

ABGB § 1295

PHG §§ 5, 6

Der Abfüller von mit Kohlensäure versetztem Tafelwasser haftet für die Folgen einer Explosion der Glasflasche selbst dann, wenn das Zerbersten der - nicht original verschlossenen - Flasche darauf zurückzuführen ist, dass ein (hier) vierjähriges Kind mit der Flasche stark bzw kräftig an einen Schrank stößt.

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