Der im Oktober 2011 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag für ein "Gemeinsames Europäisches Kaufrecht" (abgekürzt: "GEKR")1 steht zurzeit sowohl auf der Ebene des Rates als auch im Europäischen Parlament in Beratung. Neben den rechtspolitischen und europarechtlichen Fragen2 rund um dieses ehrgeizige Regelungsprojekt tun sich bei detaillierterer Auseinandersetzung mit dem vorgeschlagenen Regulativ etliche systematische Probleme, konstruktive Schwächen und rechtstechnische Mängel auf.3