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Emergency Arbitrator

WirtschaftsrechtMag. Rainer Werdnik, LL.M. (Edinburgh)RdW 2013/13RdW 2013, 11 Heft 1 v. 24.1.2013

Einstweilige Maßnahmen können auch in Schiedsverfahren eine entscheidende Rolle spielen. Vor der Konstituierung des Schiedsgerichts hatten die Schiedsparteien bisher einstweilige Maßnahmen vor nationalen Gerichten zu beantragen. Mittlerweile beinhalten zahlreiche internationale Schiedsordnungen die Möglichkeit, vor Konstituierung des Schiedsgerichts einstweilige Maßnahmen vor einem eigenen emergency arbitrator (Eilschiedsrichter) zu beantragen.

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