Um bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie die Pendler zusätzlich zu entlasten, hat die Bundesregierung am 11. 12. 2012 im Ministerrat die Ausweitung der bisher bestehenden Pendlerförderungen beschlossen. Gleichzeitig bleibt das bisherige Freibetragsmodell erhalten. Die geplante Änderung des EStG soll vom Parlament im Frühjahr 2013 beschlossen werden und rückwirkend mit 1. 1. 2013 in Kraft treten.