vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinsschiedsgericht als Schlichtungseinrichtung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/721RdW 2013, 732 Heft 12 v. 17.12.2013

VerG § 8 Abs 1

ZPO: § 577 Abs 4, §§ 578, 581 Abs 2, § 583 Abs 1

Mangels Einhaltung der Formerfordernisse für den Abschluss von Schiedsvereinbarungen handelt es sich bei einem "Schiedsgericht", das in den Statuten eines Vereins für Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis vorgesehen ist, nicht um ein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO. Die staatlichen Gerichte können daher nicht nur in den in diesen Bestimmungen geregelten Fällen angerufen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte