vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schiedsspruch - Aufhebungsklage wegen Befangenheit?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/722RdW 2013, 732 Heft 12 v. 17.12.2013

ZPO: §§ 588, 589, 611

Vor Fällung des Schiedsspruchs kann ein Ablehnungsgrund gegen einen Schiedsrichter innerhalb einer vierwöchigen Frist beim Schiedsgericht und in der Folge mittels Ablehnungsantrags beim staatlichen Gericht geltend gemacht werden. Die Frist läuft ab Bekanntwerden des Ablehnungsgrundes. Wird sie versäumt, ist die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes in einem Aufhebungsverfahren jedenfalls unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte