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Entlastung von GmbH-Geschäftsführern - Anfechtung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/709RdW 2013, 724 Heft 12 v. 17.12.2013

GmbHG § 35

Nach § 35 Abs 1 Z 1 3. Fall GmbHG unterliegt die Entlastung der Geschäftsführer einer GmbH der Beschlussfassung der Gesellschafter. Unter Entlastung ist dabei die einseitige Erklärung der Gesellschaft zu verstehen, mit der sie ihre Geschäftsführer von Schadenersatzansprüchen befreit, die aus deren Verstößen erwachsen können.

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