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Reichweite der Erhaltungspflicht des Vermieters bei Schimmelbildung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/707RdW 2013, 722 Heft 12 v. 17.12.2013

MRG § 3

ABGB § 1096 Abs 1

§ 3 MRG, der zugunsten des Mieters zwingend gestellt ist, enthält eine eigenständige und abschließende Regelung der Erhaltungspflichten des Vermieters, die unabhängig davon eingreift, ob den Vermieter für den Schaden iSd § 1096 Abs 1 ABGB eine Gewährleistungspflicht treffen würde. Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung im Mietgegenstand aufgrund von Schimmelbildung hat der Vermieter gem § 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG auch dann zu beseitigen, wenn die dafür ursächliche Mauerfeuchtigkeit von Anfang an vorhanden war und der Mieter die Brauchbarmachung des Objekts auf eigene Kosten übernommen hat.

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