In Bezug auf das Vorabentscheidungsersuchen des UVS ÖO (10. 8. 2012, VwSen-740121/2/Gf/Rt ua) zum GSpG hat die Generalanwältin ua keine Bedenken dagegen, dass das "kleine Glücksspiel" (Spieleinsatz unter 10 €) nur verwaltungsstrafrechlich sanktioniert wird, "Serienspiele" (Spieleinsätze in Summe über 10 €) jedoch strafrechtlich.