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Raucherzimmer nur hinter Nichtraucherbereich

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/668RdW 2013, 674 Heft 11 v. 18.11.2013

Klarstellung

TabakG § 13a

Der Nichtraucherraum in einem Lokal muss ohne Durchschreiten des Raucherbereiches erreichbar sein. Als Raucherzimmer darf somit kein Raum festgelegt werden, der betreten werden muss, um in jenen Bereich zu gelangen, der rauchfrei zu halten ist.

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