Eine aus unsachlichen Motiven erteilte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ist unwirksam und kann daher die Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit nicht verhindern. Dies hat der OGH in einer aktuellen Entscheidung zu wenig berücksichtigt. In der Praxis wird das Sperrrecht des Betriebsrats äußerst selten wahrgenommen. Es sollte daher abgeschafft werden.