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Judikaturänderung: Bürgschaftserklärung per Telefax wirksam

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/639RdW 2013, 657 Heft 11 v. 18.11.2013

ABGB: §§ 886, 1346 Abs 2, §§ 1348, 1354

EKEG § 15 Abs 1

Das Formerfordernis der schriftlichen Abgabe der Bürgschaftserklärung wird durch die Übermittlung des eigenhändig unterfertigten Dokuments per Telefax erfüllt. Der Zweck dieses Formgebots, der im Schutz des Bürgen vor übereilten Haftungserklärungen liegt, ist unabhängig davon gewahrt, ob dem Gläubiger das Originaldokument oder die elektronische Kopie zugeht.

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