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Einlagenrückzahlung und Einmalerfassung bei Umgründungen

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2013/617RdW 2013, 627 Heft 10 v. 17.10.2013

Einlagen und Einlagenrückzahlungen sind ertragsteuerneutral. Gewinnausschüttungen an natürliche Personen sind dagegen mit KöSt und KESt zu belasten. Diese Systemprinzipien sind auch bei Umgründungen zu beachten.

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