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Kündigung eines Hochschulprofessors - Prüfung der Sozialwidrigkeit

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/606RdW 2013, 615 Heft 10 v. 17.10.2013

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Besteht für einen gekündigten AN kein nennenswerter Stellenmarkt (hier: im Hochschulbereich), ist bei der Beurteilung, ob seine Kündigung zu einer Beeinträchtigung wesentlicher Interessen geführt hat, der Umstand mit einzubeziehen, dass der AN tatsächlich einen gleichwertigen neuen Arbeitsplatz gefunden hat.

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