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Gedanken zur unechten Personengesellschaft

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Christoph Diregger/Priv.-Doz. Dr. Georg EckertRdW 2013/577RdW 2013, 579 Heft 10 v. 17.10.2013

Die Bedeutung der Personengesellschaft ist darauf zurückzuführen, dass diese Gesellschaftsform im Vergleich zur Kapitalgesellschaft äußerst flexibel ausgestaltet und daher breitflächig eingesetzt werden kann. Wie so oft im Gesellschaftsrecht kommt auch den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis große Bedeutung zu. Aufgrund der vielfältigen Einsatzbereiche und der weitgehenden Gestaltungsautonomie ist die Vertragsgestaltung im Personengesellschaftsrecht gleichermaßen herausfordernd und bedeutsam. Die Vielzahl an Gestaltungsaufgaben lässt eine abschließende Darstellung nicht zu, sodass im nachfolgenden Beitrag nur einige Themen der unechten Personengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der GmbH & Co KG herausgegriffen werden können.

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