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EuGH: Bindung des Ausgleichszulagenanspruchs an ausreichende Einkünfte EU-widrig

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/573RdW 2013, 578 Heft 10 v. 17.10.2013

Über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH (10 ObS 1/12p, RdW 2012/198) hat der EuGH nun ausgesprochen, dass es mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist, dass die österreichische Rechtslage einem Pensionisten eines anderen Mitgliedstaats den Bezug einer österreichischen Ausgleichszulage gem § 292 Abs 1 ASVG automatisch allein aus dem Grund verwehrt, weil dieser - obwohl ihm eine Anmeldebescheinigung ausgestellt wurde - die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt für mehr als 3 Monate im Inland deshalb nicht erfüllt, weil er - ohne Ausgleichszulage - nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt. Vielmehr muss es den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats möglich sein, bei der Prüfung des Antrags eines wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgers, der sich in einer Lage wie der Kläger befindet, ua die Höhe und die Regelmäßigkeit der ihm verfügbaren Einkünfte, den Umstand, dass diese Einkünfte die nationalen Behörden zur Ausstellung einer Anmeldebescheinigung bewogen haben, und den Zeitraum zu berücksichtigen, in dem ihm die beantragte Leistung voraussichtlich gezahlt werden wird. EuGH 19. 9. 2013, C-140/12 , Brey.

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