vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfungsklage - Hemmung der Verjährung

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2013/568RdW 2013, 577 Heft 10 v. 17.10.2013

Nach § 9 Abs 2 KO (IO) gilt bei in der Prüfungstagsatzung bestrittenen Forderungen die Verjährung nur bis zum Ablauf der für die Geltendmachung des Anspruchs bestimmten Frist als gehemmt. Zur Wahrung dieser Frist ist es ausreichend, wenn die Prüfungsklage am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wird. OGH 30. 7. 2013, 8 Ob 127/12b.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte