Im Beschwerdefall wurde eine GmbH, die das Fruchtgenussrecht an den Aktien hatte, auf die "belastete" AG verschmolzen. Dabei hatte der VwGH einige Überlegungen zum Fruchtgenussrecht an Aktien anzustellen.
Im Beschwerdefall wurde eine GmbH, die das Fruchtgenussrecht an den Aktien hatte, auf die "belastete" AG verschmolzen. Dabei hatte der VwGH einige Überlegungen zum Fruchtgenussrecht an Aktien anzustellen.