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VwGH: Mitunternehmerstellung nur bei Mitunternehmerrisiko

SteuerrechtRdW 2012/527RdW 2012, 488 Heft 8 v. 16.8.2012

Stille Gesellschafter gelten nur dann als Mitunternehmer, wenn ihnen auch tatsächlich Mitunternehmerrisiko zukommt.

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