Zu einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH
AEUV Art 102
Zur Frage, ob der österreichische Staat als "Unternehmen" iSv Art 102 AEUV tätig wird, wenn er die Weiterverwendung bzw Vermarktung der im Firmenbuch enthaltenen Daten zur Bildung eines umfassenderen Wirtschaftsinformationsdienstes untersagt, nimmt der EuGH dahingehend Stellung, dass ein Hoheitsträger nicht wirtschaftlich tätig wird und infolgedessen im Rahmen dieser Tätigkeit nicht als Unternehmen iSv Art 102 AEUV anzusehen ist,