EuGH zu einem rumänischen Fall
RL 2008/48/EG : Art 2, 22, 24, 30
In einer Vorabentscheidung in einem rumänischen Fall hat der EuGH den Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen präzisiert und ua klargestellt, dass ein Mitgliedstaat grds die Bankprovisionen beschränken kann, die ein Kreditgeber erheben darf.