Prospektkontrolle und Prospekthaftung, für welche das KMG spezielle Regelungen aufstellt, zählen zu den tragenden Säulen des Anlegerschutzes. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sich geschädigte Anleger auf Anspruchsgrundlagen außerhalb des KMG stützen können, insb auf eine deliktische Haftung des Prospektkontrollors.