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UFS: Wochengeldauszahlung am Jahresanfang - steuerlicher Zufluss

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2012/476RdW 2012, 446 Heft 8 v. 16.8.2012

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der UFS Wien mit der strittigen Frage zu beschäftigen, ob es sich beim Wochengeld um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme iSd § 19 Abs 1 EStG handelt, die dem Vorjahr zugerechnet werden kann. Im Hinblick auf unterschiedliche Literaturmeinungen und eine divergierende Spruchpraxis des UFS hat in diesem Fall der gesamte Berufungssenat entschieden und vertrat dabei die Rechtsansicht, dass Wochengeld, das von 1. Jänner bis 15. Februar für einen jahresübergreifenden Zeitraum ausbezahlt wird, für steuerliche Zwecke aufgrund der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmungen des § 19 Abs 1 EStG auf die beiden betroffenen Perioden aufzuteilen sei; der auf die Tage des abgelaufenen Jahres entfallende Betrag sei somit dem Vorjahr zuzurechnen. UFS Wien (Senat) 24. 5. 2012, RV/2079-W/09.

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