Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich geht der Generalanwalt davon aus, dass die in Österreich geltende Rechtslage bezüglich der Datenschutzkommission nicht dem Kriterium der völligen Unabhängigkeit genügt. Schlussanträge des Generalanwalts 3. 7. 2012, C-614/10 , Kommission/Österreich.