EStG § 47 Abs 2
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im gleichen Zeitraum auch als selbstständig Erwerbstätiger gegenübertritt, die selbstständige Tätigkeit muss sich dann aber deutlich von seinen als Arbeitnehmer erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit aufweisen. Dies ist nicht