AEUV Art 107
Die 2004 erlassene italienische Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva im Bankensektor stellt eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, die von den Banken zurückzuzahlen ist. Diese Regelung enthält einen selektiven Vorteil, der nicht durch die Natur des Steuersystems gerechtfertigt ist.