Erwerben mehrere Personen einen Betrieb und verpflichten sich als Gesamtschuldner zu einer Versorgungsrente, können sie mit steuerlicher Wirkung vereinbaren, wie sie die Rentenverpflichtung untereinander aufteilen.
Erwerben mehrere Personen einen Betrieb und verpflichten sich als Gesamtschuldner zu einer Versorgungsrente, können sie mit steuerlicher Wirkung vereinbaren, wie sie die Rentenverpflichtung untereinander aufteilen.