Halten Personengesellschaften (OG/KG/GmbH & Co KG) Grundstücke in ihrem Vermögen (Eigentum), stellt sich die Frage, wie die neue Immobilienbesteuerung nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG anzuwenden ist, wenn Gesellschaftsanteile veräußert werden. Eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung ist gefragt.