Wie "Die Presse" mehrfach berichtete, wird der OGH nun zu 6 Ob 24/11i in einem verstärkten Senat neuerlich die Frage prüfen, ob bei Abgabe einer Unterlassungserklärung durch den abgemahnten Unternehmer mit Vorbehalt von "Ersatzklauseln" Wiederholungsgefahr auch dann vorliegt, wenn die Ersatzklauseln gesetzlich zulässig sind. Aus dem Rechtspanorama vom 4. 6. 2012 erfuhr man, dass die Sitzung des Senats am 11. September 2012 stattfinden soll. Der vorliegende Beitrag schildert für das auf den Fall nun aufmerksam gewordene Fachpublikum den bisherigen Stand der Rsp aus der Sicht eines Beklagtenvertreters.