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Verspätungszuschlag bei mangelhafter Abgabenerklärung

SteuerrechtJudikaturRdW 2012/397RdW 2012, 380 Heft 6 v. 18.6.2012

Sbg LAO: §§ 59, 104

Die Abgabenbehörde ist nicht bei jedweder mangelhaft ausgefüllten Pflichteingabe nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbehebung zur Vorschreibung eines Verspätungszuschlags berechtigt, sondern nur, wenn die Eingabe nicht einmal die Mindesterfordernisse einer "Erklärung" erfüllt.

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