Im Zusammenhang mit einem Investitionszuwachsprämienfall stellte sich die Frage, wann (beim leistenden Unternehmer) Teilleistungen bzw (beim Leistungsempfänger) Teilanschaffungen vorliegen können.
In einem IZP-Fall war der Zeitpunkt der Anschaffung von Rettungshubschraubern strittig.