ASVG §§ 4, 539a
Im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Autonomie des Lehr- und Forschungspersonals von Fachhochschulen ist es ausgeschlossen, dass ein Lehrauftrag an eine juristische Person (oder Personengesellschaft) erteilt wird, die dann (im Wege von Mitgesellschaftern, als Dienstgeber oder als sonstiger Auftraggeber des Lektors) diesem auch (inhaltliche) Weisungen betreffend der Erbringung seiner Tätigkeiten erteilen könnte.