Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) wird die private Veräußerung von Grundstücken generell - und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist - steuerpflichtig sowie in einem neuen § 30a EStG ein besonderer Steuersatz von 25 % vorgesehen, der weitgehend auch im betrieblichen Bereich gilt. Im Zusammenhang mit dieser umfassenden Neuregelung der Grundstücksbesteuerung ergeben sich auch für Körperschaften Änderungen. Dies betrifft vor allem die beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art, die auf Grundstücksveräußerungen erweitert wird, aber auch Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen.1