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VwGH zur Behaltefrist bei IZP

SteuerrechtRdW 2012/244RdW 2012, 238 Heft 4 v. 17.4.2012

Das geringfügige Unterschreiten der Behaltefrist (Zeitraum für die Abschreibung der halben AfA) bei bloß einigen von mehreren gleichartigen Wirtschaftsgütern ist dann unschädlich, wenn der Weiterverkauf der Wirtschaftsgüter dem im Betrieb regelmäßig geübten, betriebswirtschaftlich vorgegebenen Austauschrhythmus entspricht.

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