vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestandvertrag: Gebührenreduktion mit MRG-Kenntnissen

SteuerrechtMMag. Dr. Daniel VarroRdW 2012/188RdW 2012, 189 Heft 3 v. 20.3.2012

Der Verweis auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG in einem Miet- oder Pachtvertrag führt nach dem VwGH und den Gebührenrichtlinien zu einem Bestandvertrag mit unbestimmter Vertragsdauer iSd Gebührenrechtes. Ebenso führt die Einräumung eines Präsentationsrechtes oder eines Weitergaberechtes zur Annahme eines unbefristeten Bestandvertrages. Da die Kündigungsgründe gemäß § 30 Abs 2 MRG, das Präsentationsrecht und das Weitergaberecht frei vereinbart werden können, hängt es oft vom Geschick des Vertragserrichters ab, ob die Bestandvertragsgebühr vom dreifachen Jahreswert (unbestimmte Dauer) oder von dem - der Vertragsdauer entsprechend - vervielfachten Jahreswert (bestimmte Dauer) bemessen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte