vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitskräfteüberlassung aus dem EWR - Anwendung des AÜG

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/174RdW 2012, 164 Heft 3 v. 20.3.2012

AÜG § 11 Abs 2 Z 5

RL 96/71/EG : Art 3 Abs 1

1. AN, die von einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR nach Österreich entsendet werden, können aufgrund der Regelungen nach Art 3 Abs 1 lit d iVm Art 3 Abs 9 RL 96/71/EG umfassend und unmittelbar die Schutzbestimmungen des AÜG für sich in Anspruch nehmen, ungeachtet einer vertraglichen Rechtswahl oder des Ortes der gewöhnlichen Arbeitsverrichtung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte