vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausbildungskosten: Keine pauschale Vorwegvereinbarung des Rückersatzes

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/173RdW 2012, 164 Heft 3 v. 20.3.2012

Erst Rsp zur Frage, ob eine pauschale Vorwegvereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungskosten möglich ist

AVRAG § 2d

Der Zweck der gesetzlichen Anordnung, dass eine Pflicht des AN zur Rückerstattung von Ausbildungskosten zwischen AG und AN schriftlich zu vereinbaren ist, kann unter objektiv-teleologischen Aspekten nur darin gesehen werden, für den AN Transparenz über die Bedingungen für den Rückersatz zu schaffen. Das bedeutet aber, dass die Vereinbarung vor einer bestimmten Ausbildung erfolgen muss und daraus auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorzugehen hat. Eine pauschale Vorwegvereinbarung des Rückersatzes von Ausbildungskosten ohne Angaben über die konkrete Ausbildung und die anfallenden Kosten ist hingegen unwirksam.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte