Seit Jahrzehnten beschäftigten sich Judikatur und Literatur mit der Reisezeit. Dennoch wirft sie im betrieblichen Alltag immer wieder Probleme auf. Dies wohl vor allem deshalb, weil im Zusammenhang mit Reisezeiten zwischen den arbeitszeitrechtlichen Vorgaben des AZG/ARG und den entlohnungsrechtlichen, kollektivvertraglichen bzw vertraglichen Regelungen zu unterscheiden ist.