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Gesellschaft: Verfahrenshilfe - keine Vermutung der Zahlungsunfähigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/168RdW 2012, 156 Heft 3 v. 20.3.2012

IO § 66

Nicht einmal aus der Gewährung der Verfahrenshilfe zugunsten einer Gesellschaft, geschweige denn aus einer bloßen Antragstellung und der damit verbundenen Behauptung, die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel nicht aufbringen zu können, kann "zwangsläufig" die Zahlungsunfähigkeit abgeleitet werden.

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