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Hausdurchsuchung in Kartellverfahren II

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/162RdW 2012, 152 Heft 3 v. 20.3.2012

KartG § 41

WettbG §§ 11a, 12

Durch die freiwillige Nachschau nach § 11a WettbG wird der Hausdurchsuchungsbefehl konsumiert; eine weitere Nachschau könnte nicht mehr auf diesen Hausdurchsuchungsbefehl gestützt werden. Die Motive für eine Zustimmung zu einer freiwilligen Nachschau haben außer Betracht zu bleiben. Bei einer freiwilligen Nachschau liegt kein Eingriff vor und die Einschränkungen des Kartellgesetzes gelten nicht.

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