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Auskunftsrecht eines Aktionärs - außerstreitiges Verfahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/155RdW 2012, 148 Heft 3 v. 20.3.2012

Erste Rechtsprechung.

AktG § 118

Das Auskunftsrecht eines Aktionärs gem § 118 AktG ist im außerstreitigen Verfahren durchzusetzen.

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