Bisher bestand kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar. Mit diesem neuen DBA soll daher nun die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zeitgemäß beseitigt und gemäß dem neuen OECD-Standard die Möglichkeit einer Amtshilfeunterstützung bei der steuerlichen Sachverhaltserhebung erwirkt werden. Das Abkommen tritt mit 7. 3. 2012 in Kraft und findet grundsätzlich ab 1. 1. 2013 Anwendung. BGBl III 2012/52.